Bundestagsrede zum Jahressteuergesetz 2020: Stärkung des Sachbezugs nach § 8 EStG
Bundestagsrede zum Jahressteuergesetz 2020: die Sachbezugsfreigrenze nach § 8 EStG und ihre Behandlung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
Am 7. Oktober 2020 wurde im Deutschen Bundestag über das Jahressteuergesetz 2020 debattiert. Eine Rede befasste sich ausdrücklich mit der Stärkung des Sachbezugs nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
Worum es ging
Sachbezüge – etwa in Form von Gutschein- oder Guthabenkarten – sind ein verbreitetes Instrument des betrieblichen Entgeltmanagements. Sie waren nach damaliger Rechtslage bis zu einer monatlichen Freigrenze von 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2020 stand zur Diskussion, wie eng der Begriff des Sachbezugs künftig auszulegen ist.
Der Verband hat die Rede als Videomitschnitt dokumentiert, weil sie die Position des BLO stützte: Sachbezugslösungen sollten für Arbeitgeber rechtssicher und für kleine Betriebe praktikabel bleiben.
Bezug zur Verbandsarbeit
Die vorangegangene Stellungnahme des Verbandes zum Entwurf eines BMF-Schreibens finden Sie im Beitrag „Sachbezug nach § 8 EStG: Anwendungsfall Gutscheinkarte“ vom Juni 2020.
Quellen & Herkunft
Herausgeber
Redaktion BLO
Bundesverband für betriebliche Leistungsoptimierung e.V.
Beiträge der Verbandsredaktion ordnen aktuelle Entwicklungen aus Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht für Unternehmen und Berater ein.